Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) ist eine Rechtsverordnung, die die Abrechnung über die Heizkosten und Warmwasser im Mietverhältnis und im Wohnungseigentümerverhältnis regelt. Neben der zweiten Berechnungsverordnung und der Betriebskostenverordnung ist die Heizkostenverordnung eine der wesentlichen Kodifikationen des Mietrechts neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Grundsätzlich gilt die Heizkostenverordnung (§ 3) auch für die Wohnungseigentümergemeinschaften nach dem WEG.